Öffentliche Kostenübernahme
Seit einigen Jahren übernimmt die jeweilige Stadt, in der das zu betreuende Kind wohnt (Jugendamt/Fachbereich Kindertagespflege), auf Antrag der Eltern die Zahlung einer laufenden Geldleistung. Da Kindertagespflege gesetzlich mit den Kindergärten gleich gestellt sind, sind die Tabellen die sich an dem Gehalt der Eltern orientieren gleich. Bitte orientieren Sie sich dazu an der aktuellen Tabelle Ihrer jeweiligen Stadt, da jede Stadt es unterschiedlich handhabt.
Sollten Sie in der Stadt Oberhausen leben, so kann ich Ihnen die auszufüllenden Unterlagen via E-Mail zusenden. Das erleichtert Ihnen die Antragstellung und Sie haben direkt alle wichtigen und notwendigen Unterlagen vorliegen.
Das Jugendamt der jeweilen Stadt in der das Kind wohnhaft ist, zieht die Sorgeberechtigten des Kindes zur Beteiligung an der laufenden Geldleistung heran. Der (meist niedrige) Kostenbeitrag der Eltern wird dabei abhängig vom Einkommen festgelegt, je nach Jugendamt/Stadt.
Private Kostenübernahme
Natürlich können Sie Ihr Kind statt über das Jugendamt gefördert, auch privat zahlend zu den MiniPiraten schicken. Dabei übernehmen Sie dann die vollen monatliche Kosten. Nähe Infos dazu auf Anfrage.
Nebenkosten
Neben den Betreuungskosten die Sie als Sorgeberechtigten an die jeweilige Stadt zahlen, wird noch ein geringer Pauschalbetrag im Monat für Nahrungsmittel fällig. Die Pauschale richtet sich nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) gemäß einer Studie vom Juni 2014. Unsere Kosten belaufen sich auf ca. 4,50 Euro pro Tag, ca. 3,50 Euro für die Hauptmahlzeit pro Tag und 1,50 Euro pro Tag für Frühstück, Getränke und Snacks, bei pauschal 20 Betreuungstagen pro Monat sind also 95,- Euro als Pauschalbetrag für Nahrungsmittel zusätzlich zu zahlen. Diese Pauschale übernimmt zum großen Anteil die Sozialämter bei Bezug von ALG II. Weitere Details hierzu erhalten Sie im persönlichen Gespräch. Außerhalb des Essensgeld stehen keine weiteren Zuzahlungen an die Kindertagespflege Mini Piraten an. Es wird kein Bastelgeld, Ausflugsgeld usw. erhoben.